1. Geltungsbereich
1.1. Allen mit Lorenzo Video eingegangenen Geschäftsbeziehungen liegen diese Bedingungen zu Grunde.
1.2. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Lorenzo Video möglich.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt mit Auftragserteilung der Dienste von Lorenzo Video zustande, bei ausdrücklich übereinstimmenden Vertragsinhalten aller beteiligten Parteien.
2.2. Eine Bestellung – Verleih – verpflichtet zur Bezahlung. Eine Kurzfristige Stornierung verpflichtet zur Bezahlung.
2.3 Auch Termine die telefonisch zustande kommen sind verbindlich und liegen diese Bedingungen zu Grunde.
2.A. Verleih
Alle Geräte die zum Verleih stehen sind nicht Versichert. Der Mieter haftet voll für die Geräte. Schäden jeglicher Art wie Kratzer, Risse, Lackschäden etc. werden in Rechnung gestellt. Bei Übergabe muss das Gerät vom Mieter in Augenschein genommen werden. Altschäden müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
3. Vertragsbeendigung
Soweit nicht gesondert vereinbart, endet das Vertragsverhältnis automatisch nach Erbringen der Leistungen aller Vertragsparteien. Bei Leihgeräten verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch wenn der Mietartikel nicht rechtzeitig zurück gegeben wurde. Die Tagesmieten werden dann in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die Preise für die Leistungen von Lorenzo Video bestimmen sich, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten und verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne Mehrwertsteuer.
4.2. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Ware durch Lorenzo Video , ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Lorenzo Video über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann.
4.3 Anzahlungen die geleistet worden sind, werden nur mit einer 6 monatigen Frist akzeptiert und mit mit einem Gutschein erstattet. Absagen nach dieser Frist werden mit 50% der Gage in Rechnung gestellt.
5. Haftung
5.1. Für die rechtliche Zulässigkeit der Produktionen übernimmt Lorenzo Video keine Gewähr. Eine eventuelle Haftung besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2. Für Schäden wird nur dann gehaftet, wenn Lorenzo Video eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat, oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Lorenzo Video zurückzuführen ist.
5.3 Unsere Auftraggeber sind verpflichtet sich um alle Richtlinien für die Produktion zu kümmern.
5.4. Der Vertragspartner muss sich um die Urheberrechte Dritter, wie Musiker oder Musikstücke die uns auf CD zugeschickt werden kümmern und einholen.
5.5. Der Auftraggeber ist verfplichtet seinen Gästen, speziell bei Veranstaltungen wie Hochzeiten darauf hinzuweisen das Video & Fotoaufnahmen vorgenommen werden und diese eventuell ins Internet gestellt werden. Dafür Haftet Lorenzo Video nicht.
6. Warenlieferung
6.1. Mit Übergabe der Ware an den Käufer, geht das Eigentum an eben dieser Sache an den Käufer.
6.2. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lorenzo Video .
6.3. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
7. Nutzungsrechte / Eigentumsrechte
7.1. Unsere Schöpfungen sind, unabhängig von der Schöpfungshöhe, durch das Urheberrecht geschützt und dürfen ohne unser Einverständnis weder kopiert, vervielfältigt, noch mit elektronischen Mitteln aufgenommen, verändert oder bearbeitet werden. (Eigentumsrecht)
7.2. Der Urheber hat das Recht seine Arbeiten zu kennzeichnen.
7.3. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht, die Arbeiten zu dem bei Auftragserteilung erkennbar gemachten Zweck zu verwenden. (Nutzungsrecht)
7.4 Zu Werbezwecken werden Ausschnitte des Videomaterials & Fotos ins Web gestellt. Hierzu bedarf es keiner Einverständnisserklärung des Auftraggebers. Referenzangaben auf unserer Internetseite werden gemacht ohne schriftliche Zustimmung.
8. Leistungsgegenstand
Die Vertragspflichten von Lorenzo Video ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. Alle Leistungen müssen im Voraus durch beide Vertragsparteien ausdrücklich bestimmt werden. Lorenzo Video übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Projekte, sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.